| A |
Krafträder
mit und ohne Beiwagen |
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| A1 |
Krafträder
mit einem Hubraum von nicht mehr
als 0,125 l und einer
Motorleistung von nicht mehr als
11 kW (ab 16) |
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| B |
Kraftfahrzeuge
mit einer zulässigen Gesamtmasse
von nicht mehr als 3500 kg und
mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz (auch mit
Anhängern) |
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| BE |
Kombination
aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger,
der nicht unter Klasse B fällt |
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| C |
Kraftfahrzeuge
- ausgenommen jene der Klasse D -
mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3500 kg (auch mit Anhänger) |
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| CE |
Lastzüge
und Sattelkraftfahrzeuge |
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| M |
Kleinkrafträder
und Fahrräder mit Hilfsmotor mit
einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht
mehr als 45 km/h und einem Hubraum
von nicht mehr als 0,05 l (ab 16) |
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| L |
Zugmaschinen
mit einer Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h und
Kombinationen aus diesen
Fahrzeugen und Anhängern für
land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke, wenn sie mit einer
Geschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h geführt werden |
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